Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß

(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Verkäufers für diesen verbindlich. Soweit sich der Käufer auf nach Vertragsabschluß getroffene abweichende Vereinbarungen beruft, sind diese von Ihm zu beweisen.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Käufer sie schriftlich bestätigt.

§ 3 Lieferzeiten

(1) Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretende Lieferverzögerungen ist die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzende Nachfrist auf 6 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
(2) Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

§ 4 Gewährleistung

(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
(3) Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
(4) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

§ 5 Garantie

Die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende zusätzliche Garantie bezieht sich bei Wasserkernmatratzen auf herstellungsbedingte Mängel, die zur Leckage führen; jedoch nicht auf Beschädigungen der Matratze, die durch mangelhafte Pflege, äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Handhabung verursacht werden. Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung anfallende Reparatur- bzw. Frachtkosten können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

§ 6 Zahlungen

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Rechnung des Verkäufers zum Rechnungsdatum in bar oder per Euro-Scheck ohne Abzug zu zahlen.

§ 7 Haftungsbegrenzung

(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsforderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(2) Sollte der Käufer trotz des hohen Qualitätsstandards und der zusätzlichen Sicherheitsfolie Bedenken haben, besteht die Möglichkeit das Wasserbett zu versichern. Versicherungen bieten den entsprechenden Schutz für ca. 10,- bis 15,-€ / Jahr an. Hierauf wird der Käufer hingewiesen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen die dem Käufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Recht an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter -insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt Bonn als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

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