Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der BedingungenDie Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung
des Verkäufers für diesen verbindlich. Soweit sich der Käufer auf nach
Vertragsabschluß getroffene abweichende Vereinbarungen beruft, sind diese
von Ihm zu beweisen.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der
Käufer sie schriftlich bestätigt.
(1) Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretende Lieferverzögerungen
ist die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzende Nachfrist auf 6 Wochen
festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
(2) Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner
Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche
herleiten.
(1) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte
Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch
Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach
seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers
Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der
Lieferung.
(3) Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand in dem sie sich zum
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den
Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen
schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
(4) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener
Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende zusätzliche Garantie bezieht sich bei Wasserkernmatratzen auf herstellungsbedingte Mängel, die zur Leckage führen; jedoch nicht auf Beschädigungen der Matratze, die durch mangelhafte Pflege, äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Handhabung verursacht werden. Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung anfallende Reparatur- bzw. Frachtkosten können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
§ 6 ZahlungenSoweit nicht anders vereinbart, ist die Rechnung des Verkäufers zum Rechnungsdatum in bar oder per Euro-Scheck ohne Abzug zu zahlen.
§ 7 Haftungsbegrenzung(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsforderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl
gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde.
(2) Sollte der Käufer trotz des hohen Qualitätsstandards und der
zusätzlichen Sicherheitsfolie Bedenken haben, besteht die Möglichkeit das
Wasserbett zu versichern. Versicherungen bieten den entsprechenden Schutz
für ca. 10,- bis 15,-€ / Jahr an. Hierauf wird der Käufer hingewiesen.
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen die dem Käufer aus jedem Rechtsgrund
gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das
Recht an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). der Käufer darf über
die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter -insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die
Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und
diesen unverzüglich benachrichtigen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine
Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der
Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist,
gilt Bonn als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen dadurch nicht berührt.






